Overbergschule erhält Gütesiegel - Auszeichnung des Landes für "Individuelle Förderung"
Mit dem Schulgesetz vom 27. Juni 2006 stellt das Land NRW die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler als zentrale Leitidee in den Mittelpunkt des schulischen Handelns.
Unterstützung und Förderung ist eine allgemeine Aufgabe des Unterrichts. Es gilt, die Potenziale aller Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Neben der Förderung im kognitiven Bereich ist die Förderung der Talente und Neigungen der Schülerinnen und Schüler das Ziel der Schule.
Die nachstehende Grafik gibt einen Überblick über die Möglichkeiten der individuellen Förderung an der Bernard Overberg Schule.